Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind deutsche Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet, Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie die neuen Regeln mit uns ganz einfach umsetzen, erfahren Sie hier.
Unser Angebot gilt im Übrigen auch dann, wenn Ihre Website nicht von meinautohaus.de stammt oder wenn Sie in einer anderen Branche als dem Fahrzeugverkauf tätig sind!
Barrierefreie Websites können von Menschen mit Einschränkungen oder individuellen Anforderungen uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe genutzt werden – so soll die Ausgrenzung bestimmter Personengruppen verhindert werden.
Wichtige Elemente einer barrierefreien Website sind beispielsweise eine einfache Struktur und Bedienbarkeit, nutzerfreundliche Sprache, kontrastreiche Gestaltung, klare Navigationselemente und die Kompatibilität mit Screenreadern. Das heißt: Mit einer barrierefreien Website erreichen Sie unter anderem Menschen mit Grün- oder Rotschwäche, mit eingeschränktem Sehvermögen, mit einer Leseschwäche oder schlicht Personen, die auch im Sonnenlicht klare Sicht auf ihr Smartphone wünschen.
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie des „European Accessibility Act” (EAA) bzw. der europäischen Norm EN 301 549, die sich wiederum an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte („Web Content Accessibility Guidelines” bzw. WCAG) orientiert.
Barrierefreie Websites werden anhand von drei WCAG-Stufen beurteilt:
Das BFSG verlangt mindestens die Einhaltung von WCAG-Level AA. Außerdem sind Sie gefordert, auf Ihrer Autohaus-Website eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit” und eine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, damit Nutzer:innen Barrieren melden können.
Handeln Sie jetzt, vermeiden Sie Abmahnungen und Bußgelder und beseitigen Sie mögliche Hürden für Ihre Website-Besucher:innen!
Mit unserem praktischen Plugin stellen Sie sicher, dass Ihre Website den Vorgaben für barrierefreie Inhalte entspricht – ohne kostspielige und zeitaufwändige Umbauten an Ihrer bestehenden Internetpräsenz.
Wir binden das Plugin innerhalb kürzester Zeit für Sie ein und passen es an Ihr Webdesign an. Und auch die vorgeschriebene „Erklärung zur Barrierefreiheit” stellen wir für Sie auf Ihrer Website zur Verfügung. Alternativ übernehmen Sie oder Ihr:e Admin die technische Einbindung.
Kennen Sie schon das meinautohaus.de-Angebot für Ihre neue Website? Steigen Sie einfach mit einem von drei Paketen ein – natürlich inklusive Barrierefreiheits-Plugin.
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